CONDA Details
  • CONDA HILFT

    Die Corona-Krise trifft viele Unternehmen hart. Die Finanzierung der nächsten Monate hat jetzt Priorität. Wir leisten einen Beitrag!

    * schnelle, unkomplizierte Liquidität von Kunden, Partnern, Freunden *
     * Zinsen und Rückzahlungen in Naturalien möglich *
    * CONDA verzichtet komplett auf Marge *


    JETZT ANFRAGEN

Die Corona Krise erreicht die Wirtschaft.

Die aktuelle Corona-Krise stellt vor allem kleine und junge Unternehmen im operativen Geschäft vor enorme Herausforderungen. Die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen führen schnell zu einer kritischen Liquiditätssituation.

JETZT ANFRAGEN

CONDA HILFT - schnelle und unkomplizierte Liquidität aus der Crowd

CONDA HILFT gibt Unternehmen und Organisationen, die durch die Corona-Krise gerade stark unter Druck geraten, ein Instrument in die Hand, um die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen der Krise abzufedern. Die Initiative CONDA HILFT bietet die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, um ohne großen bürokratischen Aufwand und zeitnah finanzielle Unterstützung zu bekommen. 


Wir unterstützen die betroffenen Unternehmen, Kapital in Form von Nachrangdarlehen nach dem VermAnlG, von Unterstützern aufnehmen zu können. 

“Unternehmen können oft in ihrem unmittelbaren Umfeld finanzielle Unterstützung erhalten,
etwa von Kunden, von Partnern, Lieferanten oder von Nachbarn."


Dirk Littig - Geschäftsführer CONDA Deutschland

KONTAKTIERE UNS

Vertragswerk

Unsere Standardverträge ermöglichen eine VermAnlG konforme Aufnahme nachrangiger Darlehen bis zu 

6 Mio EUR

technische Infrastruktur

Unsere digitale Infrastruktur ermöglicht einfach und unkompliziert von zuhause aus Unternehmen mit Beträgen ab 100 EUR zu unterstützen

individueller Support

Unser Team steht bereit um beim Setup und der Abwicklung tatkräftig und wo immer möglich zu unterstützen


CONDA hilft - Unternehmen aller Branchen

Die Corona-Krise unterscheidet nicht nach Branchen - wir auch nicht! Egal ob produzierende Betriebe, Hotellerie, Gastronomie, Forschungseinrichtungen oder traditionelle Handwerksbetriebe - wir unterstützen Unternehmen aller Branchen in ganz Deutschland. 

Schnelle und günstige Soforthilfe

Wir haben in Deutschland mit Crowdinvesting nach dem VermAnlG ein Instrument, um nötige Überbrückungsfinanzierungen so einfach wie möglich aufzunehmen. Corona-betroffenen Unternehmen können unsere Crowdinvesting-Plattform CONDA zu Selbstkosten  das sind drei Prozent der Finanzierungssumme – nutzen. (Bitte beachten Sie dazu "Welche Kosten kommen auf mich zu?" in den FAQs.)


Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, Zinsen und Rückzahlung auch in Form von Naturalzinsen beziehungsweise Leistungen und Produkten strukturieren zu können. So wird nicht nur schnell Liquidität geschaffen, sondern auch der Umsatz Ihres Unternehmens gestützt.

Einfacher und schneller Prozess, auf Wunsch diskrete Kampagne

Der Prozess ist so einfach wie möglich gehalten. Unternehmen können direkt online Angaben zu ihrem Business und dem Finanzierungsbedarf eingeben. Innerhalb von kurzer Zeit und nach Gestattung des öffentlichen Angebots durch die BAFin ist die Kampagne online. Dabei kann das Unternehmen entscheiden, ob die Kampagne öffentlich sichtbar sein soll oder nur ausgewählten Unterstützern via Passwort und Login zugänglich ist.


​CONDA HILFT - Kontaktieren Sie uns gleich für mehr Infos ​

Vereinbaren Sie ein Telefonat 

Hier können Sie direkt ein zeitnahes Telefonat vereinbaren, um mehr über die Möglichkeiten der Liquiditätssicherung Ihres Unternehmens zu erfahren. Dirk Littig steht Ihnen dafür gerne zur Verfügung! 

Oder senden Sie uns eine Nachricht

Oder reichen Sie Ihr Projekt gleich direkt ein:

Sie brauchen Unterstützung in der aktuellen Krise? Senden Sie uns ein paar Details zu Ihrem Unternehmen:

PROJEKT EINREICHEN

FAQs

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Bei einem partiarischen Nachrangdarlehen handelt es sich um einen Vertrag, bei dem der Darlehensgeber (in unserem Fall ihre Community) dem Darlehensnehmer (also Ihnen) Kapital zur Verfügung stellt und im Gegenzug Rückzahlungen und eine entsprechende Verzinsung erwartet. 


Die Zinsen für ein solches Darlehen müssen risikoadäquat sein. In der Praxis liegt ein Zinssatz zwischen 6% und 12% pro Jahr vor und richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und der Finanzierbarkeit des Darlehens. Die Zinsen müssen für jedes Unternehmen definiert und von den Investoren auch akzeptiert werden.


Im Falle einer CONDA HILFT Kampagne besteht für den Darlehensnehmer die Möglichkeit, Zinsen und Rückzahlung auch in Form von Naturalzinsen (z.B. Gutscheine) beziehungsweise Leistungen und Produkten strukturieren zu können. So wird nicht nur schnell Liquidität geschaffen, sondern auch der Umsatz Ihres Unternehmens gestützt.


Mehr Informationen zum Nachrangdarlehen: http://support.conda.eu/was-sind-partiarische-nachrangdarlehen/

Wie lange ist die Laufzeit des Darlehens?

Meistens werden bei solchen Darlehen Laufzeiten von 3 bis max. 10 Jahren vereinbart. Die Zahlung von Zinsen und die Tilgung richtet sich meistens aber auch daran, ob die Liquidität des Unternehmens das ermöglicht und erlaubt. 

Was ist das VermAnlG?

VermAnlG steht für Vermögensanlagengesetz. Für Zwecke der leichteren Finanzierung von KMUs wurde damit ein spezieller Rechtsrahmen geschaffen, um den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern. 

Mehr Informationen zum VermAnlG: www.gesetze-im-internet.de › vermanlg

Ist eine Crowdinvesting-Kampagne mit Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung kombinierbar?

Kombinationen mit Förderungen, Garantien und anderen Unterstützungsleistungen der Bundesregierung sind grundsätzlich möglich, sollten aber im Vorfeld abgestimmt werden. Wir können dafür keine allgemeine Garantie abgeben. Insbesondere muss bei einer Einbeziehung des Nachrangdarlehens in Eigenkapitalanforderungen einer Förderung die Laufzeit und die Form der Rückzahlung abgestimmt werden. Bei vergangen Fällen war eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren ohne Kündigungsmöglichkeit Voraussetzung. 

Welche Voraussetzungen benötige ich für eine CONDA HILFT Crowdinvesting-Kampagne?

Für eine CONDA HILFT Kampagne muss Ihr Unternehmen eine in Deutschland gültige Rechtsform (z.B. UG/GmbH/KG/AG) besitzen. Wir können nach gesonderter Prüfung auch für bilanzierende Einzelunternehmen Kampagnen durchführen.


Wir benötigen Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre, einen Business Plan sowie einen Finanzplan für die nächsten 3 Jahre, um die nötigen Unterlagen für die Prüfung erstellen zu können. Wir können beim Erstellen solcher Unterlagen helfen. Bitte geben Sie uns bei Ihrer Kontaktaufnahme Bescheid, ob Sie bei der Erstellung der Unterlagen Unterstützung brauchen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten einer CONDA HILFT Crowdinvesting-Kampagne betragen 3% des Finanzierungsvolumens und setzen sich aus Drittkosten (z.B. Zahlungsanbieter), sowie den Kosten für die AltFG-Prüfung, dem Setup der Kampagne und dem Betrieb der technischen Plattform zusammen. Als Mindestbetrag müssen wir 500 € verrechnen, die wir vom eingesammelten Kapital einbehalten. Für die laufende Investorenbetreuung verrechnen wir während der Laufzeit 0,25% des gesammelten Kapitals jährlich im Voraus


Ein Beispiel:

Das Unternehmen begibt ein Nachrangdarlehen über 8 Jahre mit einem Zinssatz von 6% pro Jahr. Im Rahmen der Crowdinvesting Kampagne werden insgesamt 30.000 € eingesammelt. 


Die Rückzahlung erfolgt am Ende des 8. Jahres. In den Jahren davor werden jeweils die Zinsen für das abgeschlossene Jahr gezahlt. Im vorliegenden Beispiel 1.800 € pro Jahr (30.000 * 6%). Können in einem Jahr die Zinsen nicht gezahlt werden, dann werden diese vorgetragen und ebenfalls verzinst. 


Die Kosten im Rahmen der CONDA HILFT Kampagne betragen 3% vom eingesammelten Kapital und 0,25% pro Jahr. Somit sind einmalig 900 € und 75 € pro Jahr für die Kampagne zu zahlen. 

Wie läuft die Tilgung?

Die Tilgung des Nachrangdarlehens kann in Raten oder am Laufzeitende erfolgen. Die Zinsen sollten jedenfalls jährlich bezahlt werden, sofern das Unternehmen durch die Auszahlung nicht in die Insolvenzgefahr kommt. Andernfalls werden die Zinsen dem Darlehensbetrag aufgerechnet und weiter verzinst.